Recht auf Vergessenwerden
Nutzen Sie Ihr Recht auf Vergessenwerden nach EU- und deutschem Recht
Das Recht auf Vergessenwerden gibt Ihnen die rechtliche Befugnis, die Entfernung persönlicher Informationen aus Suchmaschinen zu verlangen. Gemäß der DSGVO können Sie von Google und anderen Suchmaschinen die De-Indexierung von Links fordern, die ungenau, veraltet oder nicht mehr relevant sind.
Ihre Rechte verstehen
Was ist das Recht auf Vergessenwerden?
Das Recht auf Vergessenwerden (RTBF) ist ein durch das wegweisende Google-Spain-Urteil von 2014 begründetes Recht, das in Artikel 17 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert ist. In Deutschland und der gesamten EU ist dieses Recht vollumfänglich gültig.
Wer ist berechtigt
Wer kann das Recht auf Vergessenwerden nutzen?
Privatpersonen
Personen, deren personenbezogene Daten in Suchergebnissen erscheinen, die nicht mehr relevant, korrekt oder notwendig sind, haben die stärksten Ansprüche.
Getilgte Vorstrafen
Personen mit getilgten Vorstrafen haben starke Gründe für die Entfernung von Artikeln, die auf alte Strafverfahren verweisen.
Berufstätige
Ärzte, Anwälte und andere Fachkräfte, deren veraltete negative Inhalte ihre Karriere beeinträchtigen, können eine Entfernung beantragen, wobei eine Abwägung mit dem öffentlichen Interesse erfolgt.
Unternehmer
Während Unternehmen selbst eingeschränkte RTBF-Rechte haben, können einzelne Geschäftsinhaber die Entfernung personenbezogener Daten beantragen, die nicht mehr relevant sind.
Unser Prozess
Wie wir Anträge auf das Recht auf Vergessenwerden bearbeiten
Berechtigungsprüfung
Unser juristisches Team prüft Ihren Fall anhand der etablierten RTBF-Kriterien, um die Stärke Ihres Anspruchs und die Erfolgsaussichten zu bewerten.
Beweissammlung
Wir stellen umfassende Beweismittel zusammen, einschließlich Dokumentation des Schadens, Nachweise der Ungenauigkeit oder Irrelevanz sowie anwendbare Rechtsprechung.
Formaler Antrag
Wir erstellen und stellen einen rechtlich fundierten RTBF-Antrag bei Google und anderen Suchmaschinen unter Berufung auf die einschlägige Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Nachverfolgung und Eskalation
Wird der ursprüngliche Antrag abgelehnt, eskalieren wir über Googles Widerspruchsverfahren oder an die zuständige Datenschutzbehörde.
Verifizierung
Wir verifizieren, dass alle Ziel-URLs de-indexiert wurden, und überwachen ein mögliches Wiederauftauchen in den Suchergebnissen.
Erfolgsquoten
Unsere Erfolgsbilanz
FAQ
Häufige Fragen zum Recht auf Vergessenwerden
Beratung zum Reputationsmanagement
Besprechen Sie Ihre Optionen mit einer Expertin oder einem Experten. Antworten zu Vorgehen, Zeitplan, Preisen und mehr.