Recht auf Vergessenwerden

Nutzen Sie Ihr Recht auf Vergessenwerden nach EU- und deutschem Recht

Das Recht auf Vergessenwerden gibt Ihnen die rechtliche Befugnis, die Entfernung persönlicher Informationen aus Suchmaschinen zu verlangen. Gemäß der DSGVO können Sie von Google und anderen Suchmaschinen die De-Indexierung von Links fordern, die ungenau, veraltet oder nicht mehr relevant sind.

Ihre Rechte verstehen

Was ist das Recht auf Vergessenwerden?

Das Recht auf Vergessenwerden (RTBF) ist ein durch das wegweisende Google-Spain-Urteil von 2014 begründetes Recht, das in Artikel 17 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert ist. In Deutschland und der gesamten EU ist dieses Recht vollumfänglich gültig.

Suchmaschinen auffordern, URLs mit Ihren personenbezogenen Daten zu de-indexieren
Gilt, wenn Informationen ungenau, unangemessen, irrelevant oder übermäßig sind
Umfasst getilgte Vorstrafen, alte Nachrichten und veraltete persönliche Informationen
Google muss Ihre Datenschutzrechte gegen das öffentliche Interesse abwägen
Gilt für alle EU/EWR-Suchergebnisse

Wer ist berechtigt

Wer kann das Recht auf Vergessenwerden nutzen?

Privatpersonen

Personen, deren personenbezogene Daten in Suchergebnissen erscheinen, die nicht mehr relevant, korrekt oder notwendig sind, haben die stärksten Ansprüche.

Getilgte Vorstrafen

Personen mit getilgten Vorstrafen haben starke Gründe für die Entfernung von Artikeln, die auf alte Strafverfahren verweisen.

Berufstätige

Ärzte, Anwälte und andere Fachkräfte, deren veraltete negative Inhalte ihre Karriere beeinträchtigen, können eine Entfernung beantragen, wobei eine Abwägung mit dem öffentlichen Interesse erfolgt.

Unternehmer

Während Unternehmen selbst eingeschränkte RTBF-Rechte haben, können einzelne Geschäftsinhaber die Entfernung personenbezogener Daten beantragen, die nicht mehr relevant sind.

Unser Prozess

Wie wir Anträge auf das Recht auf Vergessenwerden bearbeiten

01

Berechtigungsprüfung

Unser juristisches Team prüft Ihren Fall anhand der etablierten RTBF-Kriterien, um die Stärke Ihres Anspruchs und die Erfolgsaussichten zu bewerten.

02

Beweissammlung

Wir stellen umfassende Beweismittel zusammen, einschließlich Dokumentation des Schadens, Nachweise der Ungenauigkeit oder Irrelevanz sowie anwendbare Rechtsprechung.

03

Formaler Antrag

Wir erstellen und stellen einen rechtlich fundierten RTBF-Antrag bei Google und anderen Suchmaschinen unter Berufung auf die einschlägige Gesetzgebung und Rechtsprechung.

04

Nachverfolgung und Eskalation

Wird der ursprüngliche Antrag abgelehnt, eskalieren wir über Googles Widerspruchsverfahren oder an die zuständige Datenschutzbehörde.

05

Verifizierung

Wir verifizieren, dass alle Ziel-URLs de-indexiert wurden, und überwachen ein mögliches Wiederauftauchen in den Suchergebnissen.

Erfolgsquoten

Unsere Erfolgsbilanz

85 %unserer RTBF-Anträge werden von Google genehmigt
2–4Wochen durchschnittliche Bearbeitungszeit
500+erfolgreich eingereichte RTBF-Anträge
96 %Kundenzufriedenheitsrate

FAQ

Häufige Fragen zum Recht auf Vergessenwerden

Beratung zum Reputationsmanagement

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